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Ihr Notar hilft in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen.

Streitvermeidung

Durch die Einschaltung Ihres Notars als professionellem Berater im Rahmen eines Vertragsschlusses kommen Streitigkeiten unter den Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf.

  • Ihr Notar verfügt als besonders qualifizierter Jurist in vielen Bereichen über ein fundiertes Spezialwissen. Die Wahrscheinlichkeit späterer Streitigkeiten ist daher bei notariellen Verträgen gering.
  • Anders als ein Rechtsanwalt ist Ihr Notar den Interessen beider Parteien verpflichtet.
  • Ihr Notar ist unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten und achtet auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien.
  • Ihren Notar treffen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten. Er ist an die Förmlichkeiten des Beurkundungsgesetzes gebunden. Offene Fragen und Probleme klärt Ihr Notar daher schon vor bzw. bei Vertragsschluss.
  • Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert.
  • Die notarielle Urkunde erbringt vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs. Beweisschwierigkeiten werden dadurch vermieden.
Tipp!

Ein wirksames Mittel, die Inanspruchnahme der Gerichte im Streitfall zu vermeiden, sind Zwangsvollstreckungsunterwerfungen in einer notariellen Urkunde. Schuldet ein Vertragsbeteiligter z.B. die Zahlung eines Geldbetrages, kann der Gläubiger sein Recht allein auf Grundlage der notariellen Vereinbarung durchsetzen. Eine Klage ist nicht erforderlich. Der Kostenaufwand wird dadurch erheblich reduziert.

Streitschlichtung

Aber auch dort, wo verschiedene Interesse aufeinandertreffen und keine Einigung möglich ist, kann Ihr Notar aufgrund seiner unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie seiner Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden.
Die notarielle Schlichtung hat insbesondere folgende Vorteile:

  • Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren. Die Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Durch die Einschaltung Ihres Notars können langwierige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden. Eine notarielle Schlichtung ist in der Regel schneller und unbürokratischer als ein Gerichtsurteil.
  • Einigungen vor einer unabhängigen Stelle wie Ihrem Notar sind meist billiger als ein Gerichtsurteil.
  • Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung – das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden – wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Durch Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht erheben kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter der Rubrik „Themen“.